زملاء

16.März 1988 – Giftgasmassaker von Halabja

Genau 20 Jahre ist es her, 16.März 1988, als der irakische Diktator mit der stillen Duldung des Westens die Kurdenstadt Halabja im Nordirak mit Giftgas auszulöschen versuchte.

Ein regelrechter „Giftcocktail“ aus Sarin, Senfgas und Nervengas X, wurde über den blauen Himmel der Stadt herabgelassen und führte zum Tod von 5000 Kurden, meist Kinder, Frauen und Greise. Abgesehen von den tausenden Verletzten, meist ohne Heilungschance, liegen bis heute noch unter anderem vermehrte Missgeburtenraten, genetisch bedingte Folgeschäden, erhöhte Brustkrebsrate und weitere gesundheitliche Schäden, vor

Abermals, nicht nur durch das Giftgasmasssaker, auch wie etwa durch die Ausübung der Anfal – Kampagne, die als Ziel die Auslöschung der kurdischen Zivilisation im Irak hatte, stellten die damaligen irakischen Machtausüber zweifelslos ihren zügellosen Skrupel und ihre grenzenlosen Eliminierungs-

methoden außer Frage.

Hier jedoch möchten wir aufzeigen, dass auch der Handel mit Massenvernichtungswaffen an diesem Genozid eine tragende Rolle spielte, aber bislang kaum Verurteilungen dieser Förderer eingeleitet wurden. Unter anderem deutsche, niederländische oder auch schweizer Firmen waren einerseits durch den Handel mit ihrem Know-how und mit den Grundsubstraten zur Giftgasherstellung, als auch mit der Beteiligung am Giftgasindustrieaufbau, zweifelsohne beteiligt an diesem Massaker.

Zusätzlich ist es bedauerlich, dass trotz der Ermordung von 5000 Menschen an diesem Tag, keine Anerkennung dieses Masssenmordes von Halabja als Genozid vorliegt.

Denn laut der „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ in der Resolution 260 liegt ein Völkermord bzw. Genozid dann vor, wenn einer der folgenden Handlungen begangen wurde:

das Töten von Angehörigen der Gruppe
das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe
Obwohl diese 5 Punkte zweifelsohne mehrmals seitens des damaligen irakischen Regimes gewissenlos begangen wurden, liegt bislang keine internationale Annerkennung dieser Taten, vor allem des Giftgasangriffes auf Halabja, als Völkermord, vor!

Deshalb fordern wir nun:

INTERNATIONALLE ANERKENNUNG des Giftgasmassakers von Halabja als GENOZID
STOPP des Handels mit Massenvernichtungswaffen und
-substanzen

VERURTEILUNG aller Beteiligten am Giftgasangriff auf Halabja
Dieser Gedenkmarsch für die Opfer von Halabja wurde organisiert von:

„NEWROZ“ – Kurdischer Kultur- und Sportverein OÖ

Kurdischer Kulturverein- Leonding

Mesopotamya Anadolu Kulturverein

Kawa – der österreichisch – kurdische Kulturverein

Kurdische Exilgemeinde

Verein der Kurden aus Syrien in Österreich

Kurdische Österreicher – Freundschaftsverein in Österreich

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